Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“, das seit Juni 2016 in Kraft ist, verbinden viele Ärztinnen und Ärzte Unsicherheit. Was ist künftig erlaubt, was fällt unter die neuen Strafrechtsparagrafen 299a ff.? Aufklärung sollte dabei eine Veranstaltung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Ende April mit dem Titel „Antikorruptionsgesetz – Der neue Straftatbestand der §§ 299a ff. Strafgesetzbuch (StGB)“, bieten.
In seiner Begrüßung hob BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan...
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