Der elektronische Arztausweis Funktionen – Einsatzgebiete – Beantragung

Der elektronische Arztausweis

Im Beitrag „E-Health-Gesetz – neue Anwendungen für Ärzte und Versicherte kommen“ (Bayerisches Ärzteblatt 5/2016, Seite 222 f.) wurden die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (wie zum Beispiel Notfalldaten, Medikationsplan) und deren gesetzlich vorgegebene Einführungstermine vorgestellt. Um diese neuen Anwendungen zu nutzen, brauchen Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Arztausweis (eArztausweis).

So wie sich der neue elektronische Personalausweis in den vergangenen Jahren durchgesetzt hat, so wird im Gesundheitswesen der elektronische Arztausweis (eArztausweis) zunehmend Verbreitung finden. Denn er ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ auch in der elektronischen Welt attestiert. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf. Je nach Anwendung sind dies zum Beispiel Ärzte oder Apotheker. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein. Im Vergleich zu allen anderen elektronischen Heilberufsausweisen (zum Beispiel für Apotheker, Rettungsassistenten) verfügt der eArztausweis über die umfassendsten Zugriffsrechte und Möglichkeiten.

Funktionen

Der eArztausweis besitzt fünf Funktionen:

1. Wie sein klassischer Vorgänger – der Arztausweis in Papier – dient er als Sichtausweis (beispielsweise um sich in einer Apotheke als Arzt auszuweisen).

2. Mit ihm ist es möglich, sich in der elektronischen Welt als Arzt auszuweisen (zum Beispiel bei Portalen von Kammern, Arztnetzen). Bisherige relativ unsichere Anmeldeverfahren wie „Username/Password“ können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden.

3. Der Inhaber kann mit dem eArztausweis eine elektronische Unterschrift (Qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift in der Papierwelt gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe für Kollegen oder auch Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung rechtssicher elektronisch unterschrieben und versendet werden.

4. Der eArztausweis ist in der Lage, medizinische Daten, die elektronisch versendet werden, zu ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten deutlich.

5. Mit dem eArztausweis kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der eGK abgespeichert sind. Dies bezieht sich absehbar auf die Anwendungen „Notfalldaten“ und „Medikationsplan“.

Diese Übersicht der Funktionen zeigt, dass der eArztausweis zukünftig integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung werden wird.

Einsatzgebiete

Für die in der Tabelle dargestellten Anwendungen, für die das E-Health-Gesetz feste Einführungstermine vorgesehen hat, wird der eArztausweis benötigt.


Zeitplan für die Anwendungen des eArztausweises.

Weitere Anwendungen, die den eArztausweis benötigen, werden folgen (zum Beispiel Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Abbildung der Organspendeerklärung auf der eGK).

Über die im Sozialgesetzbuch V vorgesehenen Anwendungen hinaus sind weitere Einsatzmöglichkeiten vorstellbar.

Auch „einfache“ Praxen oder Krankenhäuser könnten nämlich diese weiteren Einsatzmöglichkeiten nutzen.

Auch jenseits des Gesundheitswesens bieten sich weitere Einsatzmöglichkeiten an. Der eArztausweis ist in der digitalen Welt so auch beispielsweise zur Eröffnung eines Online-Bankkontos nutzbar.

Beantragung eines eArztausweises

Da der eArztausweis in der Online-Welt weitreichende Einsatzmöglichkeiten hat, ist die Ausgabe der eArztausweise mit deutlich höheren Sicherheitsmaßnahmen verbunden als die Ausgabe der alten Papier-Ausweise. Daher ist eine sichere Identifizierung des antragstellenden Arztes Voraussetzung für den Erhalt eines eArztausweises. Ihre Ärztekammer ist zwar für die Herausgabe der eArztausweise zuständig, die notwendige technische Infrastruktur für eArztausweise und deren Produktion wird jedoch von Dienstleistern angeboten. Diese sogenannten Zertifizierungsdienstanbieter (ZDAs) sind somit in die Ausgabe der eArztausweise involviert: die ZDAs produzieren die Ausweise und betreiben die Technik für die elektronische Signatur etc. Zurzeit stellt ein Anbieter – die Firma Medisign GmbH – eArztausweise her. Perspektivisch werden zwei weitere Anbieter – die Bundesdruckerei und T-Systems – ebenfalls in den Markt eintreten. Je nach Anbieter und Zugehörigkeit zu einer Ärztekammer werden unterschiedliche Identifizierungsverfahren angeboten. Immer ist eine Identifizierung in einer Postfiliale möglich (sogenanntes PostIdent-Verfahren). Der eArztausweis ist kostenpflichtig, zur Zeit liegen die monatlichen Kosten bei 7,90 Euro, wobei es jedoch derzeit eine Einstiegsaktion gibt.

Ablauf der Antragstellung in Bayern

1. Beantragung des eArztausweises im „Meine BLÄK“-Portal, dann weiteres Ausfüllen des Antrags im Portal des ZDAs.

2. Ausdrucken des Antrags, Passfoto anfügen und unterschreiben.

3. Identifizierung durch das PostIdent-Verfahren bei dafür geeigneten Postfilialen.

4. Die Post übermittelt den Antrag an die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK).

5. Die BLÄK prüft, ob der Antragsteller Arzt und Mitglied der BLÄK ist. Fällt die Prüfung positiv aus, bestätigt die BLÄK dem Anbieter das Attribut „Arzt“.

6. Der Anbieter produziert und versendet den eArztausweis an den antragstellenden Arzt.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Bayerische Landesärztekammer unter 089 4147-115.

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