Ein außergewöhnlicher Ärztetag
Die Eisbach Studios in München sind eigentlich Orte für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen. In der außergewöhnlichen Location fand am 10. Oktober 2020 der 79. Bayerische Ärztetag, unter Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) statt. Das traditionelle Format des Bayerischen Ärztetags, mit vorgeschalteten Workshops, einer Auftaktveranstaltung mit Gästen aus Medizin, Politik und Wirtschaft sowie einer zweitägigen Arbeitstagung wurde coronabedingt auf eine eintägige Sitzung reduziert. Planmäßig hätte das Parlament der Ärztinnen und Ärzte in Bayern 2020 in Lindau tagen sollen.
Abbildung 1: Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln fand der 79. Bayerische Ärztetag in den Eisbach Filmstudios München statt.
Die 180 Delegierten diskutierten und fassten in München insgesamt 29 Beschlüsse, davon 14 zum Top 11 „Berichte“. Diese befassten sich mit den Themen COVID-19, Tätigkeit der Körperschaften, Prävention und Gesundheitsversorgung. Natürlich war der 79. Bayerische Ärztetag inhaltlich von SARS-CoV-2 geprägt. Daher standen die Standortbestimmung der BLÄK in der anhaltenden Corona-Pandemie, die Bekämpfung der Krankheit COVID-19 und die Patientenversorgung im Mittelpunkt der Berichte und Beschlüsse. Jedoch auch die Finanzen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und die Änderung einiger Satzungswerke galt es abzuarbeiten. Die letztgenannten Punkte waren schließlich auch der Hauptgrund dafür, in Form einer Präsenzversammlung zu tagen. Noch, denn es ging auf der Tagung eben auch um die Einführung einer „elektronischen Beschlussfassung“. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen wurde die Möglichkeit geschaffen, künftig auf eine elektronische Abstimmung umsteigen zu können. Stichwort elektronisch: Die übergroße Mehrheit der Delegierten verfassten und stellten ihre Entschließungsanträge online und verfolgen das gesamte Antragsgeschehen digital, was unter anderem eine erhebliche Ressourcenschonung zur Folge hatte.
Wichtige Funktionen der ärztlichen Selbstverwaltung in Bayern
Daher griff BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer in seiner Begrüßung auch gleich diesen Aspekt auf: „Unser Satzungswerk schreibt vor, dass wir Beschlüsse nur in einer persönlichen Abstimmung fassen können. Das betrifft in erster Linie unseren Haushalt. Ohne ihn ist die Kammer nicht funktionsfähig. Um künftig in einer ähnlichen Situation wie dieser weltweiten Pandemie beschlussfähig zu sein, müssen wir sowohl unsere Satzung als auch die Geschäfts- und Wahlordnung ändern.“
Quitterer stellte seinem Auditorium eingangs die Fragen: „Was hat die Ärzteschaft, was haben wir in dieser Zeit geleistet?“, „Welche Mängel sind aufgetreten? Was müssen wir ändern?“. Die Antwort: Das bestehende Gesundheitssystem mit seiner flächendeckenden und wohnortnahen niedergelassenen sowie stationären Versorgung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber auch den unterstützenden nichtmedizinischen Fachkräften sei in der Lage, in dieser Zeit der gesundheitlichen Bedrohung, die Bevölkerung zu versorgen. „Wir müssen nicht umstrukturiert werden, wie vielfach von der Politik gefordert. Es muss dafür gesorgt werden, dass Vorhaltekosten finanziert und der Öffentliche Gesundheitsdienst nicht kaputtgespart wird“, forderte der Präsident. Auch müsse den Apothekern nicht die Grippeimpfung übertragen werden mit der vorgeschobenen Begründung, die Impfquoten zu erhöhen. „Mit beispielloser Einsatzbereitschaft haben wir Ärztinnen und Ärzte, haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus allen Versorgungssektoren sowie die Angehörigen der anderen Gesundheitsfachberufe einen Kollaps der Gesundheitsversorgung verhindert“, dankte Quitterer den Ärztinnen und Ärzten. Nun sei der Zeitpunkt gekommen, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Insbesondere mit Blick auf ein Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sowie auf potenzielle zukünftige Pandemien gelte es, Schwachstellen und Defizite in unterschiedlichen Bereichen der Krisenbewältigung zu analysieren und Verbesserungsstrategien zu entwickeln.
Abbildung 2: „Ohne uns Ärztinnen und Ärzte geht es nicht!“ BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer fordert eine stärkere Einbindung der Ärzteschaft.
Das Arbeiten in der BLÄK habe sich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen verändert. „Dabei hat die dreigliedrige ärztliche Selbstverwaltung in Bayern mit der BLÄK, den acht Ärztlichen Bezirksverbänden und den 63 Ärztlichen Kreisverbänden – auf der jeweiligen Ebene – wichtige Funktionen übernommen“, so Quitterer.
Finanzen
Der vorgelegte Rechnungsabschluss 2019 der BLÄK, der Erträge in Höhe von 34.917.389,67 Euro und Aufwendungen in Höhe von 34.979.566,27 Euro ausweist, wurde vom 79. Bayerischen Ärztetag angenommen. Der Abschluss des Investitionshaushaltes 2019 in Höhe von 603.170,79 Euro wurde ebenfalls angenommen. Der Vorstand der BLÄK wurde für das Jahr 2019 entlastet. Mit der Prüfung der Betriebsführung und Rechnungslegung der BLÄK für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung wurde die Dr. Kittl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deggendorf, beauftragt. Für das Geschäftsjahr 2021 beschloss der Ärztetag einen Haushaltsplan, der Erträge in Höhe von 37.170.000 Euro und Aufwendungen in Höhe von 38.812.000 Euro vorsieht. Der Investitionshaushalt in Höhe von 520.000 Euro wurde ebenfalls angenommen.
Satzungswerke
Die COVID-19-Pandemie hat in vielen Bereichen zu erheblichen Einschränkungen geführt. Um die BLÄK in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, wurden in der Satzung punktuelle Erleichterungen geschaffen und Verfahrensanpassungen vorgenommen. Bisher musste zum Beispiel der Zeitpunkt der ordentlichen Vollversammlung im Bayerischen Ärzteblatt bekanntgemacht werden. In Zukunft kann auch die Homepage der BLÄK als Alternative verwendet werden. Auf die Veröffentlichung auf der Homepage ist im Bayerischen Ärzteblatt hinzuweisen. Eine weitere Satzungsänderung betrifft die Präsenzform der Vollversammlung. Liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine ordnungsgemäße Durchführung einer Vollversammlung unmöglich oder unzumutbar machen, kann eine Sachentscheidung im Wege der Abstimmung schriftlich oder in einem anderen geeigneten Verfahren herbeigeführt werden. Die Geschäftsordnung wurde von den Delegierten ebenfalls in einigen Punkten angepasst. Unter anderem wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Unterlagen zur Vorbereitung der Vollversammlung zentral bereitzustellen und für den Berechtigtenkreis zum Abruf bereitzuhalten. Dadurch sei eine flexiblere und ressourcenschonendere Nutzung zeitgemäßer Kommunikationstechniken möglich. Bei Abstimmungen sind keine Bildaufnahmen mehr zulässig. Angepasst wurde auch die Wahlordnung für die Wahl der Delegierten zur BLÄK. So können zum Beispiel Entscheidungen des Landeswahlausschusses in Ausnahmesituationen auch schriftlich oder in einem anderen geeigneten Verfahren herbeigeführt werden. Aus schwerwiegenden Gründen könne eine Beratung und Entscheidung der Ausschussmitglieder auch ohne Einberufung einer Ausschusssitzung schriftlich oder in einem anderen geeigneten Verfahren erfolgen.
Abbildung 3: Für BLÄK-Vizepräsident Dr. Andreas Botzlar bleiben Präsenzveranstaltungen weiterhin der Goldstandard der Wissensvermittlung.
Berufsordnung
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat in Erfüllung ihres sozialrechtlichen Sicherstellungsauftrages für gesetzlich krankenversicherte Patienten ein flächendeckendes System an Bereitschaftsdiensten, Dienstpraxen und einem Fahrdienst eingerichtet und betreibt diesen nach Ansicht des Bayerischen Ärztetags erfolgreich. Davon profitierten gesetzlich und privat Krankenversicherte. Deshalb wäre es zielführend, auch die Ärzte in einem System zu vereinen. Dies hat der Gesetzgeber mit einer Neuregelung ermöglicht. Dementsprechend beschlossen die Delegierten, den § 26 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns neu zu formulieren: „Der in eigener Praxis tätige Arzt hat nach Maßgabe des Heilberufe-Kammergesetzes am ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns teilzunehmen und sich an dessen Finanzierung zu beteiligen. Er wird hierzu jeweils von dieser herangezogen. Der Umfang der Teilnahmepflicht bemisst sich nach den Sprechzeiten. Die Ausgestaltung der Verpflichtungen regelt der Vorstand der Kammer in einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.“
Weiterbildungsordnung
Im Zuge des TOP 7 wurde die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) in mehreren Punkten geändert. So wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschlossen, im Bereich der Weiterbildung Videoprüfungen zu gestatten, um Prüfungsgespräche auch im Falle der Unmöglichkeit von Präsenzbegegnungen durchführen zu können. Demnach kann sich ein Antragsteller im Prüfungsraum der BLÄK befinden, während die Mitglieder des Prüfungsausschusses alle oder einzeln auf elektronischem Weg über eine Bild- und Tonverbindung zugeschaltet werden. Dem müssen alle Beteiligten zustimmen, ein Anspruch auf Durchführung einer solchen Videoprüfung besteht allerdings nicht. Der Einsatz einer Bild- und Tonverbindung setzt eine stabile und zuverlässige Verbindung, eine möglichst geringe zeitliche Verzögerung der Übertragungswege sowie die gegenseitige Sicht- und Hörbarkeit des Antragstellers und aller Mitglieder des Prüfungsausschusses während des gesamten Prüfungsablaufes voraus. „Dennoch bleibt die Präsenzsitzung der Goldstandard, was Prüfungen im Bereich der Weiterbildung betrifft“, unterstrich Quitterer.
Des Weiteren wurde beschlossen, die systemische Therapie aufgrund des hinreichend belegten indikationsbezogenen Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit in den Gebieten „Psychiatrie und Psychotherapie“, „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ sowie in der Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ der WBO zu verankern. Dadurch soll die Absolvierung und Anerkennung von Weiterbildungen im Bereich der systemischen Therapie sowie die Abrechenbarkeit entsprechender Leistungen gegenüber den Kostenträgern in Bayern ermöglicht werden.
Außerdem wurden die Übergangsbestimmungen zur Zusatz-Weiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ geändert. Dadurch werden die Fristen für den Erwerb der Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung sowie für die Absolvierung der Kurs-Weiterbildung in klinischer Akut- und Notfallmedizin, welche nach der bisher geltenden Übergangsvorschrift zum 30. April 2020 erfüllt sein mussten, bis zum 30. April 2022 verlängert. Mit beiden Änderungen soll den coronabedingten Einschränkungen hinsichtlich der Durchführung von Kursen und Prüfungen Rechnung getragen werden.
Fortbildungsordnung
Auch die Fortbildungsordnung der BLÄK wurde von den Delegierten in einem Punkt ergänzt. § 8 der Fortbildungsordnung sieht bisher bereits vor, dass die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen voraussetzt, dass die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden. Neu ist, dass bei Fortbildungsmaßnahmen von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Medizinprodukteherstellern, Unternehmen vergleichbarer Art oder einer Vereinigung solcher Unternehmen künftig pauschal vermutet wird, dass deren Inhalte nicht frei von wirtschaftlichen Interessen sind.
Reisekostenordnung
Die Reisekostenordnung der BLÄK wurde geändert. Die neue Fassung sieht vor, dass künftig bei allen Reisen die Grundsätze von Sparsamkeit und ökologischer Verträglichkeit zu beachten sind. Deshalb seien grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel vorzuziehen. Da auch bei unzureichender öffentlicher Verkehrsinfrastruktur die Funktionsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung nicht beeinträchtigt werden soll, bleibt aber auch die Fahrt mit dem eigenen PKW unter Beachtung der obig genannten Grundsätze erstattungsfähig. Im Detail werden Bahnfahrten 1. Klasse und Flugkosten mit der Economy-Klasse in Zukunft in voller Höhe erstattet. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind dagegen 40 Cent pro Kilometer abrechnungsfähig. Auch Parkgebühren sowie die jeweils erforderlichen Kosten für ÖPNV, Taxis etc. sind gegen Vorlage von Quittungen erstattungsfähig.
Abbildung 4: Die Ärztetags-Delegierten arbeiteten die vollgepackte Agenda fleißig und diszipliniert ab.
Berichte
Stärkere Einbindung der Ärzteschaft gefordert
Präsident Quitterer war es wichtig, den Delegierten trotz der dicht gedrängten Agenda einen Kurzbericht zu geben, in dem er selbstverständlich auf die Bewältigung der Corona-Pandemie einging. Eingangs bedankte er sich bei der Verwaltung der BLÄK, die den Betrieb am Laufen hielt und hält – trotz Corona. Bayerns Ärzte-Chef forderte sodann die stärkere Einbindung der Ärzteschaft seitens der Politik, beispielsweise bei der Verhängung infektionshygienischer Maßnahmen oder auch bei der Einrichtung von neuen Versorgungsstrukturen, wie Fieberpraxen. „Ohne uns Ärztinnen und Ärzte geht es nicht!“, so Quitterer wörtlich unter Applaus. Kurz ging Quitterer hierbei auf die Themen Masken-Atteste, Videosprechstunden, Krankschreibung per Telefon, Infektpraxen und Teststrategie ein. Beifall erhielt der Präsident ebenfalls für seine Forderung, auch die Medizinischen Fachangestellten – nicht nur die Pflegekräfte – sollten einen Bonus erhalten.
Beim Thema Impfen wurde Quitterer sehr deutlich. „Impfen ist eine ärztliche Aufgabe. Wir Ärzte können impfen – allein uns fehlt der Impfstoff.“ Eine klare Absage erteilte Quitterer nicht nur den Modellversuchen „Impfen durch Apotheker“, sondern auch allen Ärztinnen und Ärzten, die Gefälligkeitsatteste zur Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung ausstellten. Wichtig war dem Präsidenten, das Thema Klimawandel und Gesundheit anzuschneiden im Sinne eines Handelns nach dem „One-Health-Ansatz“. Auch die Themen Präventionsgesetz und Positionspapier der Bundesärztekammer, Heilkundeübertragungen, Weiterbildungsordnung und Qualifikation nach Facharztprüfung schnitt Quitterer kurz an.
Gegen eine zunehmende Kommerzialisierung
Dr. Andreas Botzlar, Vizepräsident der BLÄK, berichtete über die Digitalisierung im Bereich der ärztlichen Fortbildung. Die Pandemie hätte die Durchführung von Präsenzveranstaltungen erschwert und zu einer Zunahme von Online-Seminaren geführt. Für inhaltszentrierte Vorträge mit lediglich begrenzten Phasen der Interaktion seien solche webbasierten Konferenzen zwar ein geeignetes Instrument; insbesondere für Workshops, bei welchen ein dialogischer Austausch im Vordergrund stehe, blieben Präsenzveranstaltungen aber weiterhin der Goldstandard der Wissensvermittlung. Des Weiteren kritisierte Botzlar, dass Studenten der Humanmedizin aufgrund der Pandemie ihre Prüfungen zum zweiten Staatsexamen im Frühjahr nicht ablegen konnten: „In den Schulen hat die Regierung ja auch zeitnah ein Hygienekonzept umgesetzt, um die Abiturprüfungen zu ermöglichen.“ Die Verschiebung des Staatsexamens auf 2021 sei umso unverständlicher, da die Medizinstudenten wenige Wochen nach erfolgreichem Bestehen in die Versorgung der COVID-19-Erkrankten integriert hätten werden können. Überdies sprach sich der Vizepräsident gegen eine zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitssystems aus: „Krankenhäuser sollen Gesundheit abliefern und nicht Gewinn.“ Zukünftig müssten unter anderem die Vorhaltekosten von Kliniken für Infrastruktur, Personal und Technik besser berücksichtigt werden.
Berichte der Ausschussvorsitzenden
Obwohl es vor dem 79. Bayerischen Ärztetag keine Workshops gegeben hatte, stellten die vier „Workshop-Ausschüsse“ kurz ihre Arbeit vor bzw. formulierten Entschließungsanträge. Dr. Florian Gerhäuser berichtete aus dem Ausschuss „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“ und stellte ein „Positionspapier 2025“ vor, das vier Thesenblöcke umfasste: Ausrichtung am Bedarf der Bevölkerung – Beseitigung von Fehlanreizen; Qualität der Versorgung ist wichtiger als bequeme Erreichbarkeit; Sektoren verbinden anstatt in gegenseitige Konkurrenz zwingen sowie Nutzen und Sicherheitsgewinn der zentralen Patientenakte erkennen. Wolfgang Gradel, Ausschuss „Ambulant-stationäre Versorgung“, schloss an die Ausführungen Gerhäusers an und ergänzte das oben genannte Positionspapier, das von beiden Ausschüssen erarbeitet worden war, um eine Grafik (siehe unten). Dr. Marlene Lessel referierte für den Ausschuss „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“, der sich schwerpunktmäßig mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasst hatte und ging insbesondere auf die „Teststrategie in Bayern“ und auf das „Modellvorhaben Grippeschutzimpfung durch Apotheker“ ein. Professor Dr. Dr. h. c. Joachim Grifka, stellte die Themen des Ausschusses „Hochschulfragen“ vor. Diese beinhalteten unter anderem Finanzierungsfragen, Clinician Scientist oder Physician Assistant.
Zum Abschluss wurden noch die Abgeordneten und Ersatzabgeordneten für den 124. Deutschen Ärztetag 2021 in Rostock, ein neues Mitglied für den Ausschuss „Ambulant-stationäre Versorgung“ und ein neues Mitglied für den Finanzausschuss gewählt. Der 80. Bayerische Ärztetag findet vom 15. bis 17. Oktober 2021 in Hof/Unterfranken statt. Im Jahr 2022 wird der 81. Bayerische Ärztetag vom 14. bis 16. Oktober in Regensburg/Oberpfalz ausgetragen.
Ernst-von-Bergmann-Plakette für Dr. Max Kaplan
Dr. Max Kaplan, ehemaliger Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) von 2010 bis 2018, wurde für seine Verdienste um die ärztliche Fortbildung von der Bundesärztekammer (BÄK) die Ernst-von-Bergmann-Plakette verliehen. Im würdigen Rahmen des 79. Bayerischen Ärztetages überreichte Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK, seinem Amtsvorgänger die Auszeichnung.
Abbildung 5: Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK (links), überreichte seinem Amtsvorgänger Dr. Max Kaplan die Ernst-von-Bergmann-Plakette.
Quitterer betonte, dass sich Kaplan bereits seit den Anfangsjahren seiner berufspolitischen Tätigkeit aktiv für die ärztliche Fortbildung eingesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die kontinuierliche Organisation und Durchführung von zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen während seiner Tätigkeiten als regionaler Vorstandsbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sowie als Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen/Mindelheim (2000 bis 2014).
Auch im Zuge seiner Funktionen als langjähriger Vorsitzender der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung (2005 bis 2018), als Wissenschaftlicher Leiter des jährlich stattfindenden Nürnberger Fortbildungskongresses der BLÄK (2010 bis 2017) sowie als Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung“ der BÄK (2015 bis 2019) habe Kaplan sich im hohen Maße um die ärztliche Fortbildung verdient gemacht.
Des Weiteren habe Kaplan an der Entwicklung der (Muster-)Fortbildungsordnung 2013 mitgewirkt und sich im Rahmen seiner Tätigkeiten als Präsident der BLÄK sowie als Vizepräsident der BÄK für eine bessere Offenlegung von Interessenkonflikten bei der Durchführung von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen durch Dritte eingesetzt.
„Im Namen aller Ärztinnen und Ärzte sowohl in Bayern als auch auf Bundesebene möchte ich mich bei Dir, lieber Max, für Dein Engagement sehr herzlich bedanken“, betonte Quitterer in seiner Laudatio.
Autoren:
Jodok Müller, Dagmar Nedbal und Florian Wagle (alle BLÄK)
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