Handlungsspielraum
Das Jahr 2016 war turbulent und auch 2017 verspricht keine Entspannung, steht doch die Bundestagswahl im Herbst 2017 an. Die anhaltende Flüchtlingswelle und der Syrien-Krieg, der VW-Abgas-Skandal oder die US-Präsidentschaftswahlen haben uns intensiv beschäftigt.
Im Rahmen der Gesundheitspolitik wurden auf Bundesebene Gesetze in Hülle und Fülle regelrecht „abgearbeitet“, damit diese noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden konnten. Es stehen noch an das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG), das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), das Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, das Dritte Pflegestärkungsgesetz (mit der Reform des Heilpraktikerrechts als Omnibusgesetz) oder das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.
GOÄ
Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) war in der ersten Jahreshälfte das beherrschende berufspolitische Thema. Jetzt, nach den Deutschen Ärztetagen in Berlin und Hamburg, haben wir klare Leitplanken für die weiteren Verhandlungen. Wir haben ein Konzept erstellt, welches wir jetzt konsequent und strukturiert mit der nötigen Transparenz verfolgen. Wir sind gerade dabei, die ersten Verhandlungsergebnisse mit der PKV und dem Bundesministerium für Gesundheit abzuklopfen. Dabei sind die ärztlichen Verbände mit im Boot. Das gilt ebenso für den weiteren Prozess zur Bewertung der Leistungen. Spätestens nach der Bundestagswahl soll dann ein Konzept stehen, das in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung eingebracht werden kann.
Freiberuflichkeit
Neben all den gesundheitspolitischen Gesetzesinitiativen werden wir, die Ärzteschaft, die politischen Parteien im kommenden Jahr darauf drängen, sich in medizin-ethischen Fragen zu positionieren. Das übergeordnete gesundheitspolitische Thema ist und bleibt freilich der Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit, ist sie doch der Garant für freie medizinische Entscheidungen, Therapiefreiheit, Patientenrechte und -sicherheit. Eng mit diesem Thema verbunden ist die Diskussion um den (noch) verbleibenden Handlungsspielraum der ärztlichen Selbstverwaltung. Vielfältige Regularien haben die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung immer weiter beschnitten. Einen vorläufigen Höhepunkt staatlicher Einflussnahme bildet das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das den Handlungsspielraum der Körperschaften, besonders die der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, durch vielfältige Durchgriffsrechte und Genehmigungsvorbehalte des Staates massiv einengt. Eine handlungsfähige ärztliche Selbstverwaltung ist aber die Voraussetzung, um Qualität und Professionalität des Arztberufes zu sichern und zugleich am besten geeignet, den ärztlichen Sachverstand in die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einzubeziehen. Die Politik ist deshalb aufgefordert, der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt.
E-Health
Ein weiteres aktuelles Thema, das uns auch die kommenden Jahre noch stark beschäftigen wird, ist fraglos die Digitalisierung unserer Welt – Stichwort E-Health. Haben Sie ein Smartphone und/oder ein Tablet? Klar! Aber haben Sie auch eine Gesundheits-App oder eine Smartwatch, die Ihre Fitness-Parameter misst? Bieten Sie Ihren Patienten eine Online-Terminvergabe oder gar eine Online-Sprechstunde an? Die Digitalisierung hat auch uns Ärztinnen und Ärzte und die Patientenversorgung erreicht. Viele dieser mobilen Anwendungen können sinnvoll sein, wenn der Datenschutz und die Qualität der medizinischen Inhalte stimmen. Der elektronische Arztausweis ist dafür jedoch eine Voraussetzung.
Landesebene
Auf Landesebene dürfen wir zwei Gesetze nennen: Das Rettungsdienstgesetz und das Krebsregistergesetz, bei deren Erarbeitung es uns im Vorfeld seitens der Politik nicht immer leicht gemacht wurde. Und natürlich spielten auch die Wahlen zur Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in unser Leben der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) hinein.
Apropos Wahlen: Blicken wir nach vorne, so schreiten auch wir einem Wahlereignis entgegen – den Wahlen zur Bayerischen Landesärztekammer, die im Herbst 2017 laufen. Schon heute möchten wir Sie ermuntern, sich daran zu beteiligen und von Ihrem aktiven bzw. passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen. Politik lebt nun mal von Teilhabe und Engagement – dies gilt ganz besonders für die ärztliche Berufsvertretung, das heißt die ärztliche Selbstverwaltung und ihre Körperschaften. Nur mit einer hohen Wahlbeteiligung können wir eine gute Legitimationsbasis für unser Agieren bereiten.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches, erholsames und friedliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute.
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