Marketing versus Profession

Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK

„Wenn Ihr Arzt bescheinigt, dass die Behandlung notwendig ist, oder nichts gegen sie spricht, übernehmen wir die Kosten.“ So oder ähnlich wird Patienten von ihren Krankenkassen die Übernahme von Leistungen in Aussicht gestellt, die primär nicht auf Rezept verordnet werden können.

Diese sogenannten Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) haben erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und zur privaten Krankenversicherung hin, nachzulesen im Forschungsgutachten für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von prognos. Beispielhaft ist hier die Osteopathie zu nennen, für die im Moment wieder vermehrt Patientinnen und Patienten in den Praxen vorstellig werden.

Satzungsleistungen

Denn unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen an den Kosten für Osteopathie- Behandlungen im Rahmen einer sogenannten Satzungsleistung – also einer kassenspezifischen Zusatzleistung. Die jeweilige Krankenkasse kann bei ihren Versicherten damit punkten, wenn sie die Kosten für eine Satzungsleistung ganz oder teilweise übernimmt. Freilich müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1.    Die Osteopathie-Behandlung muss von einem Arzt veranlasst und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt werden. Dabei reicht es für die jeweilige Krankenkasse aus, wenn ein ärztliches Rezept oder eine formlose ärztliche Bescheinigung vorliegt.
2.    Außerdem muss die Osteopathin/der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben und dies durch einen entsprechenden Ausbildungsnachweis belegen können.

So wird versucht, uns Ärztinnen und Ärzte von Krankenkassen für deren Marketingzwecke zu instrumentalisieren. Satzungsleistungen zählen nicht zum tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten. Dieser ist – im Unterschied zu Satzungsleistungen – im SGB V mit WANZ (wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten) definiert.

Verantwortung

Der vergangene 78. Bayerische Ärztetag hat die Verantwortung der Profession Arzt bekräftigt und sich in diesem Zusammenhang gegen eine Kommerzialisierung der Versorgung im ambulanten und stationären Bereich ausgesprochen. Wir Ärztinnen und Ärzte dürfen in unserer verantwortungsvollen Tätigkeit keinen ökonomischen Zwängen unterworfen sein. Mit unserer Profession ist es nicht vereinbar, Begehrlichkeiten nach Leistungen nachzukommen, für die es keine echte Indikation gibt, sei es seitens der Patienten oder der Krankenkassen. In diesem Zusammenhang steht der Antrag des Bayerischen Ärzteparlamentes, den Gesetzgeber aufzufordern, dass Gesundheits-Apps nicht auf Veranlassung der Krankenkassen, sondern nur nach sorgfältiger ärztlicher Indikationsstellung und erst nach ausreichender Wirksamkeitsprüfung und adäquater Risikoklassifizierung verordnet werden können.

Fortbildung

Ärztliche Profession bedeutet auch Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie. Das zunehmende Angebot gesponserter Fortbildungsveranstaltungen zeigt, dass hier eine Beeinflussung von uns Ärztinnen und Ärzten nicht ausgeschlossen werden kann. Immer liegt hier ein sogenannter „bias“ – also eine Voreingenommenheit – vor, dem wir uns schlecht entziehen können. Die Qualität einer Fortbildung wird nicht nach Fortbildungspunkten, sondern nach den für die Versorgung meiner Patienten erforderlichen Inhalten bemessen. Dies ist im § 95 d (Pflicht zur fachlichen Fortbildung) des SGB V definiert: „Der Vertragsarzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, Zahnmedizin oder Psychotherapie entsprechen. Sie müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein.“ (1).
Allein die Zahl von 77.000 von der Bayerischen Landesärztekammer im vergangenen Jahr anerkannten Fortbildungsveranstaltungen zeigt auf, wie wichtig es ist, aus dieser Menge sinnvoll auszuwählen. Ich muss mein Bewusstsein dafür schärfen, wo Beeinflussung und Manipulation Raum greifen können. Auch im Sinne meiner eigenen Ressource Zeit und Gesundheit.


Autor:


Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK

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