Organspende in Bayern und Deutschland Zahlen, Daten, Fakten

Organspende in Bayern und Deutschland

Bundesweit leichter Erholungskurs in 2023

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als in 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. Im Vergleich zu 2022 (869 Organspender; 10,3 Spender pro Million Einwohner) ist die Zahl der Spenderinnen und Spender damit um elf Prozent gestiegen (Abbildung 1).



Auch die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662). Dazu zählten 1.488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und zwei Därme (Abbildung 2).

Insgesamt darf der Anstieg der Spenderzahlen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass, bedingt durch den enormen Einbruch in 2022, die Organspendezahlen zunächst wieder auf dem Niveau der Jahre zuvor angekommen sind – und das ist angesichts der rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten deutlich zu niedrig.

Bundesweit wurden in den 45 Transplantationszentren im vergangenen Jahr insgesamt 2.986 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2022: 2.795). Damit wurde bundesweit insgesamt 2.866 schwer kranken Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt (2022: 2.695).

Entwicklung in Bayern

In Bayern blieben die Organspendezahlen im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert (2023: 126 Organspender, 2022: 128 – Abbildung 3).

Die Anzahl der gespendeten Organe ging von 425 in 2022 auf 360 in 2023 zurück. Damit sank auch die Zahl der durchschnittlich entnommenen und transplantierten Organe pro Spender von 3,3 in 2022 auf 2,9 in 2023. Besonders rückläufig sind die Mehrorganentnahmen in der Altersgruppe der über 65-Jährigen (2023: 75 Prozent, 2022: 92,3 Prozent). Der Anteil der Organspender, die über 65 Jahre alt waren, stieg insgesamt von 20 Prozent in 2022 auf 35 Prozent in 2023 an. Die Zahl der im vergangenen Jahr in den bayerischen Transplantationszentren durchgeführten Organverpflanzungen lag bei 450 (2022: 452).

Ausführlichere Daten, auch zur Situation in Bayern, sind im aktuellen DSO-Jahresbericht „Organspende und Transplantation in Deutschland 2023“ dargestellt. Infos zum Bestellvorgang finden sich unter www.dso.de/organspende/statistiken-berichte/jahresbericht

Unterstützungsangebote der DSO

Um Organspende als Gemeinschaftsaufgabe zu leben und zu fördern, unterstützen wir als Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen in den Entnahmekrankenhäusern. Die Koordinatoren der DSO stehen rund um die Uhr für Fragen und eine Vielzahl von Dienstleistungen die Organspende betreffend zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die DSO den Krankenhäusern Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Hilfestellungen bei der Analyse und Optimierung krankenhausinterner Abläufe im Organspendeprozess an.

In Bayern veranstalten wir dazu, auch in Kooperation mit dem Ministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, in diesem Jahr Regio-
nalkonferenzen in verschiedenen Regierungsbezirken. Sie dienen dem Austausch neuester medizinischer Erkenntnisse zwischen Experten aus der Transplantationsmedizin und Transplantationsbeauftragten sowie interessierten Intensivmedizinern aus regionalen Entnahmekrankenhäusern. Unser Ziel ist, damit den regionalen Austausch und die Vernetzung untereinander zu fördern. Die Veranstaltungsreihe beginnt im Juni im Universitätsklinikum Regensburg und richtet sich an Kollegen, die in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern als Intensivmediziner tätig sind.

Da Pflegende auf Intensivstationen im Ablauf der Organspende eine zentrale Rolle spielen und für Angehörige kritisch Kranker als Vertrauensperson fungieren, wird das Fachpflegesymposium Organspende, das wir im September als DSO-Region Bayern zusammen mit dem StMGP und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft auf dem Campus Großhadern des LMU Klinikums anbieten, speziell auf die Vertiefung von Kenntnissen zum Thema Organspende ausgerichtet sein.

Um auch den kleinsten Patienten auf der Warte­liste gerecht zu werden, führen wir erstmals diesen Sommer das „Fachsymposium Organspende in der Pädiatrie“ durch. Zusammen mit dem StMGP und dem Klinikum der LMU München möchten wir insbesondere die Transplantationsbeauftragten, Kinderärztinnen/-ärzte und Pflegenden sowie den sozialpsychologischen Dienst der Kinder­intensivstationen einladen, sich mit uns gemeinsam diesem wichtigen Thema zu widmen.

Diese Termine der DSO-Region Bayern finden Sie auf der Website der DSO unter „Veranstaltungen“
www.dso.de/organspende/news-veranstaltungen/veranstaltungen?region=*

Unterstützung aus der Politik

Jegliches Engagement in den Kliniken läuft allerdings ins Leere, wenn letztlich die Zustimmung zur Organspende fehlt. Um dies zu ändern, trat zum 1. März 2022 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Es soll seitdem die Aufklärung der Bevölkerung über Organspende und die Willensbildung fördern. Dabei legte der Gesetzgeber große ­Erwartungen in das Online-Register, in dem die Bevölkerung ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren kann. Dieses Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben und steht seit dem 18. März 2024 für alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren zur Verfügung, die ihre Erklärung zur Organspende in diesem zentralen Register abgeben möchten (www.organspende-register.de).
Diejenigen Entnahmekrankenhäuser, die bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich an das System angebunden waren, können seitdem auf diese Erklärungen zugreifen und sollen diese entsprechend auch abrufen. Für alle übrigen Entnahmekrankenhäuser gilt als Stichtag der 1. Juli, zu dem sie ihre Anbindung an das Register abgeschlossen haben müssen. Wie das OGR funktioniert, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer ­Website www.organspende-info.de/organspende-register zusammengefasst. Dort wird auch detailliert erklärt, wie der Zugang zum Register gelingt: So ist seit dem 18. März die Eintragung mittels Computer oder Smartphone möglich, später soll das auch über die Krankenkassen-Apps erfolgen können.

Das OGR ergänzt und optimiert die bereits bestehenden Möglichkeiten, den eigenen Willen zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Der große Vorteil des Registers besteht aber darin, dass im Falle einer möglichen Organspende jederzeit ein sicherer Zugriff darauf besteht und somit gewährleistet ist, dass der eigene dokumentierte Wille – sei er für oder gegen eine Organspende – auch berücksichtigt wird. Denn Organspendeausweise können verloren gehen oder im entscheidenden Moment nicht auffindbar sein. Der Eintrag im OGR entlastet daher auch die Angehörigen, da sie ansonsten im Ernstfall eine Entscheidung treffen müssten, ohne oftmals den Willen der verstorbenen Person zu kennen.

Das Register kann aber nur funktionieren, wenn es auch genügend Einträge aus der Bevölkerung gibt, die von Klinikseite abgefragt werden können. Die begleitende Aufklärungskampagne der BZgA und die mediale Berichterstattung rücken derzeit das Thema Organspende in den Fokus der Gesellschaft. Auch wir als DSO hoffen, dass sich dadurch viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Organspende befassen, sich in der Familie oder im Freundeskreis mit dieser Frage auseinandersetzen, eine Entscheidung treffen und diese dann auch dokumentieren.

Allerdings ist durch das OGR kein unmittelbarer Einfluss auf die Organspendezahlen zu erwarten, diesen Effekt gab es noch in keinem anderen Land mit Register. Aber ein vorhandenes Register wäre ein wesentlicher Baustein in der praktischen Umsetzung, wenn sich die Gesetzgebung zukünftig ändert und es zur Einführung der Widerspruchslösung kommen würde. Denn deren zentraler Gedanke ist, dass grundsätzlich jeder Mensch Organspender ist, es sei denn, er oder sie hat einer Organentnahme zu Lebzeiten widersprochen. Hier kommt es insbesondere auf die Möglichkeit einer verlässlichen Dokumentation solch eines Widerspruches an und dies wird über das Register gewährleistet. Auch die Freiwilligkeit einer Organspende wäre weiterhin garantiert, da eine Entscheidung sowohl für, als auch gegen eine Spende getroffen werden kann.

Auch die Widerspruchslösung alleine würde nicht per se zu höheren Organspendezahlen führen. Sie wäre allerdings ein klares Signal, dass die ­Gesellschaft und die Politik hinter der Organspende stehen. Daher gilt sie als Wegbereiter hin zu einer Kultur der Organspende, indem sie das Thema in die Mitte der Gesellschaft rückt und ihm mehr Normalität verleiht. Wenn mehr Menschen bereit sind, ihre Entscheidung zur Organspende zu treffen und auch zu dokumentieren, würde auch die Belastung von den Angehörigen genommen, im Ernstfall über eine Organspende zu entscheiden, wenn der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist. Denn den Organspendewillen am Lebensende zu eruieren, sollte ein selbstverständlicher Bestandteil der End-of-life-Care darstellen und weder die Intensivmediziner noch die Familienmitglieder zusätzlich belasten. So kann sich in einer scheinbar ausweglosen Situa­tion die Chance auf eine Organspende für die Familie sogar als Trost erweisen, dass aus dieser hoffnungslosen Situation noch etwas Positives entstehen kann. Als DSO setzen wir uns mit anderen Partnern seit Jahren dafür ein, dass den Organspendern und ihren Familien mehr gesellschaftliche Wertschätzung entgegengebracht wird. Auch das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Kultur der Organspende.

Autorinnen

Dr. Jutta Weiss
Geschäftsführende Ärztin der DSO-Region Bayern


Dr. Dorothee Seidel
Ärztliche Koordinatorin
Organisationszentrale, Lena-Christ-Straße 44, 82152 Martinsried (München)

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