Und sie bewegt sich doch …

Dr. Gerald Quitterer Präsident der BLÄK

Bayern hat eine neue Weiterbildungsordnung auf den Weg gebracht. Die Delegierten des diesjährigen 77. Bayerischen Ärztetages in Nürnberg stimmten einem entsprechenden Antrag, bei nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme, zu. Dieser Beschluss kann zurecht als historischer Schritt in eine neue Zukunft der Weiterbildung für uns Ärztinnen und Ärzte in Bayern bezeichnet werden.

Der Prozess der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) zieht sich bereits seit sechs Jahren hin und ist auch auf Bundesebene noch nicht zu Ende, fehlen doch noch die Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen, was gegebenenfalls wieder Anpassungen bei den Inhalten der Gebiete erfordert. Vor allem aber fehlt das elektronische Logbuch, in dem die Weiterbildungsinhalte abgebildet werden. Wir warten hier auf die Fertigstellung durch die Bundesärztekammer. Des Weiteren muss noch der Paragrafenteil geändert werden, vor allem, was den zentralen Stellenwert der Befugnisse anbelangt.

Der „Temporäre Ausschuss“ zur Umsetzung der MWBO hatte sich vorerst mit den großen Gebieten beschäftigt und war in einem äußerst zeit- und denkintensiven Diskussionsprozess zu dem Schluss gekommen, dem Bayerischen Ärztetag einige Elemente der auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag beschlossenen MWBO jetzt schon zur Übernahme in die bestehende Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vorzuschlagen – auch, um ein Zeichen zu setzen.

Das war dem Ausschuss wichtig:

- Ergänzungen in den Gebietsdefinitionen unter Versorgungsaspekten.

- Änderungen der Weiterbildungszeiten, dort wo es deutliche Verschiebungen in den ambulanten Bereich oder den Erwerb von Kompetenzen gibt.

- Aufnahme neuer Weiterbildungsinhalte.

- Erhalt der Befugnisse in den jeweiligen Gebieten.

Diesen Empfehlungen ist der Bayerische Ärztetag gefolgt und hat damit den Paradigmenwechsel – weg von Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten hin zu Kompetenzen und neuen Inhalten  – eingeleitet.

Änderungen werden nun erfolgen, sowohl im Abschnitt A, dem Paragrafenteil, als auch im Abschnitt B bei den Gebieten, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen. Die Änderungsvorschläge sind in folgende Rubriken aufgeteilt:

- Änderungen in der Definition.

- Änderungen in der Weiterbildungszeit.

- Änderungen in den Weiterbildungsinhalten.

Wir haben uns bewegt.
Wir sind Kammer

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