Was uns 2017 erwartet

Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK

Die bayerische Wirtschaft blickt verhalten optimistisch in die Zukunft. Gilt das auch für die Sozial-, Gesundheits- und ärztliche Berufspolitik? Ein Gespräch mit Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) über das, was uns 2017 erwartet.

Das Mega-Thema könnte die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) werden. Wie sieht der Sachstand aus?
Kaplan: Die Novellierung der MWBO geht auch auf Bundesebene zügig voran. Wir haben ja bereits auf dem Bayerischen Ärztetag 2016 hierzu einige Eckpunkte beschlossen, wie die Festschreibung der Rechtsverbindlichkeit des elektronischen Logbuchs im Paragrafenteil. Ebenso haben wir festgehalten, dass sowohl für den Nachweis der Weiterbildungsinhalte durch den Weiterzubildenden als auch bezüglich des Angebots des zu vermittelnden Leistungsspektrums durch den Weiterbildungsbefugten das elektronische Logbuch das Rückgrat der neuen MWBO sein wird. Neben einem Höchstmaß an Flexibilität hat der Bayerische Ärztetag auch eine gewisse Strukturierung empfohlen. Dazu zählen das Festschreiben einer Mindestweiterbildungszeit im stationären Bereich und die Ausweisung der Weiterbildungszeit in der Kernkompetenz, insbesondere in den großen Gebieten. Auf Bundesebene wird derzeit eine mögliche Reduktion der gesamten Weiterbildungszeit im Sinne einer Mindestweiterbildungszeit diskutiert, die Ausweisung ambulanter und stationärer Zeiten und die Anerkennung von Forschungszeiten auf die Weiterbildung. Die Schwierigkeit liegt darin, einerseits die Weiterbildung möglichst umfänglich an den Weiterbildungsinhalten auszurichten, andererseits aber im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit eine gewisse Struktur vorgeben zu müssen. Ziel bleibt weiterhin die Verabschiedung der MWBO bezüglich des Paragrafenteils und der Gebiete auf dem Deutschen Ärztetag im Mai in Freiburg. Die Verabschiedung der Zusatzweiterbildungen ist für 2018 geplant.

Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) war 2016 ein beherrschendes Thema. Was heißt das für 2017?
Kaplan: Wir legen großen Wert darauf, dass unter Einbeziehung aller Verbände und der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt wird und die Diskussionen im Sinne eines Qualitätssicherungsprozesses geführt werden. Mittlerweile haben wir in 34 Verbändegesprächen die Legendierung der GOÄ abgestimmt. Wir befinden uns jetzt im Gespräch mit der PKV und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und möchten diesen Teil Anfang des Jahres abschließen. Parallel hierzu diskutieren wir die Bundesärzteordnung (BÄO), den Paragrafenteil und das Konsenspapier zu den Übergangsbestimmungen mit den großen und übergreifenden Berufsverbänden, der PKV und dem BMG, wobei die Gespräche positiv verlaufen, sodass wir hoffen, bis zum diesjährigen Deutschen Ärztetag ein konsentiertes Papier vorstellen zu können. Ein dritter Schwerpunkt bei der Novellierung ist die Erarbeitung einer eigenen Datenbank zur „Bepreisung“ der GOÄ-Leistungen, um hier einen eigenen Entwurf der BÄK in die Diskussion einbringen zu können. Ziel ist es, dem kommenden Deutschen Ärztetag eine mit allen Beteiligten abgestimmte Version der Legendierung der GOÄ, der BÄO, des Paragrafenteils und der Übergangsbestimmungen sowie einen BÄK-eigenen Bewertungsentwurf vorstellen zu können. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass wir spätestens für die Koalitionsverhandlungen nach den Bundestagswahlen eine novellierte Muster-GOÄ einbringen können.

Ein Novum ist das „Antikorruptionsgesetz“ – was erwarten Sie?
Kaplan: Zunächst möchte ich nochmals darauf verweisen, dass der Bayerische Ärztetag sich für eine Regelung der Korruption im Rahmen der Berufsordnung unter Einführung eines Untersuchungsführers mit staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen ausgesprochen hat. Dem ist der Gesetzgeber nicht gefolgt und sah die Notwendigkeit, die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 299 a und b sowie 300 zu regeln. Dies hat bei vielen unserer Kolleginnen und Kollegen aber auch bei unseren Kooperationspartnern, wie zum Beispiel den Krankenhausträgern, zu Verunsicherungen geführt, die es jetzt zu beseitigen gilt. Hier sind wir Ärztekammern gefordert und bringen uns deshalb auch engagiert in die öffentliche Diskussion ein. Im Frühjahr wird es beispielsweise eine Informationsveranstaltung im Ärztehaus Bayern dazu geben und selbstverständlich stehen wir unseren Mitgliedern bei Fragen zur Seite. Festzuhalten ist, dass die nach Berufs- und Vertragsrecht zulässigen Leistungsbeziehungen und Kooperationen auch nach in Kraft treten des Gesetzes nicht nur zulässig bleiben sondern weiterhin erstrebenswert sind. Dennoch besteht zunehmender Beratungsbedarf seit Inkrafttreten des Gesetzes, insbesondere bei Kooperationen zwischen den Sektoren ambulant und stationär aber auch zum Beispiel im Bereich von Anwendungsbeobachtungen. Sinnvoll ist es sicherlich, auch Altverträge nochmals auf den Prüfstein zu legen und diese im Sinne der Berufsordnung und des Antikorruptionsgesetzes neu zu überprüfen. Auch darüber werden wir bei unserer Frühjahrsveranstaltung diskutieren.

Digitalisierung, ist das nicht nur ein Schlagwort?
Kaplan: Eine weitere Herausforderung ist die rasante Digitalisierung in der Medizin, wobei wir einerseits vor übertriebenen Erwartungen und Schnellschüssen warnen, andererseits aber auch keine Blockierer sind.

Vielen Dank. Die Fragen stellte Dagmar Nedbal (BLÄK)

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