Weiterbildungsbefugnisse mit Details im „Meine BLÄK“-Portal im Internet verfügbar.
Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) regelt, dass die Weiterbildung zu den Qualifikationen Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung unter verantwortlicher Leitung befugter Ärzte erfolgt. Für die Befugnis sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an Inhalt, Ablauf und Ziel der Weiterbildung in der jeweiligen Qualifikation die Kriterien:
» Versorgungsauftrag (Anzahl sowie Erkrankungs- und...
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